DGKP Sandra Klemencic

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sandra Klemencic, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (nachfolgend "Pflegedienstleisterin" genannt) und ihren Klienten über die Erbringung von Pflegedienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Klienten erkennt die Pflegedienstleisterin nicht an, es sei denn, sie hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Leistungsbeschreibung

Die Pflegedienstleisterin bietet folgende Leistungen an:

  • Professionelle Pflege und Betreuung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Wundversorgung und -management
  • Medikamentengabe und -management
  • Injektionen und Infusionen
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei der Mobilität
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Haushaltsnahe Unterstützung
  • Demenzbetreuung
  • Psychiatrische Pflege
  • Behindertenbetreuung
  • Palliativpflege

Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in einem individuellen Pflegevertrag festgelegt.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Pflegevertrags zwischen der Pflegedienstleisterin und dem Klienten zustande. Vor Vertragsabschluss findet ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch statt, bei dem die individuellen Pflegebedürfnisse festgestellt werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Pflegedienstleistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die auf Anfrage erhältlich ist oder im individuellen Pflegevertrag vereinbart wird.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Pflegegeld-Bezug können die Kosten in der Regel mit der zuständigen Pflegegeldstelle abgerechnet werden. Einen entsprechenden Nachweis für die Pflegegeldstelle stellt die Pflegedienstleisterin aus.

5. Termine und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin seitens des Klienten nicht wahrgenommen werden, ist die Pflegedienstleisterin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu informieren.

Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann die Pflegedienstleisterin eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, es sei denn, der Klient weist nach, dass der Pflegedienstleisterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Pflegedienstleisterin bemüht sich, Termine einzuhalten. Im Falle höherer Gewalt, Krankheit oder anderer von der Pflegedienstleisterin nicht zu vertretender Umstände kann die Pflegedienstleisterin vom Vertrag zurücktreten oder Termine verschieben, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

6. Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient ist verpflichtet, der Pflegedienstleisterin alle für die Erbringung der Pflegedienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Der Klient hat dafür zu sorgen, dass die Pflegedienstleisterin freien Zugang zu den Räumlichkeiten hat, in denen die Pflegedienstleistungen erbracht werden sollen.

Der Klient verpflichtet sich, alle notwendigen Hilfsmittel und Materialien, die für die Erbringung der Pflegedienstleistungen erforderlich sind, bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.

7. Haftung

Die Pflegedienstleisterin haftet für Schäden, die durch die Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrages übernommenen Garantie entstanden sind, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Pflegedienstleisterin beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pflegedienstleisterin beruhen.

Die Pflegedienstleisterin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung der Pflegedienstleisterin ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

8. Verschwiegenheit und Datenschutz

Die Pflegedienstleisterin verpflichtet sich, über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen personenbezogenen und gesundheitsbezogenen Daten des Klienten Stillschweigen zu bewahren.

Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, gespeichert und verarbeitet werden. Die Pflegedienstleisterin ist berechtigt, diese Daten an von ihr beauftragte Dritte (z.B. Steuerberater, Rechtsbeistand) weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendig ist.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung enthalten.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem individuellen Pflegevertrag.

Bei Verträgen über regelmäßige Pflegedienstleistungen kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des individuellen Pflegevertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Pflegedienstleisterin.